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   FG Münster, 05.06.2012 - 8 K 1667/09 GrE   

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https://dejure.org/2012,18193
FG Münster, 05.06.2012 - 8 K 1667/09 GrE (https://dejure.org/2012,18193)
FG Münster, Entscheidung vom 05.06.2012 - 8 K 1667/09 GrE (https://dejure.org/2012,18193)
FG Münster, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 8 K 1667/09 GrE (https://dejure.org/2012,18193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Vermögenszurechnung bei Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 GrEStG i. R. e. aufschiebend bedingten Grundstückskaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuerpflicht aufgrund schwebend unwirksam abgeschlossener Grundstückskaufverträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer: - Grunderwerbsteuerpflicht aufgrund schwebend unwirksam abgeschlossener Grundstückskaufverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerpflicht trotz aufschiebender Bedingung im Kaufvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1572
  • EFG 2012, 1873
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.02.2005 - II B 115/04

    GrESt - Auflassung

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2012 - 8 K 1667/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Auflassung nach der Rechtsprechung des BFH nicht (nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG) der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn diese die Übertragung von Grundstücken auf Personen bewirkt, denen die Grundstücke grunderwerbsteuerlich bereits - wenn auch aufgrund eines noch schwebend unwirksamen Kaufvertrags - nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG zuzurechnen waren (so z.B. wenn mit dem unter einer aufschiebenden Bedingung stehenden Kaufvertrag zugleich die - zwingend - unbedingte Auflassung erklärt wird und sichergestellt ist, dass von der Auflassung erst nach Bedingungseintritt Gebrauch gemacht werden kann, BFH Beschluss vom 10.02.2005 II B 115/04, BFH/NV 2005, 427).
  • BFH, 11.12.2014 - II R 26/12

    Zurechnung von Grundstücken bei Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs. 3 GrEStG

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1873 veröffentlicht.
  • FG Nürnberg, 27.03.2014 - 4 K 1355/12

    Zurechnung eines Grundstücks zum Vermögen der Gesellschaft i.S. des § 1 Abs. 3

    (5) Das FG Münster habe in dem Verfahren 8 K 1667/09 GrE (EFG 2012, 1873, Revision beim BFH, Az.: II R 26/12) mit Urteil vom 05.06.2012 entschieden, dass Grundstücke bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen seien, wenn nach Durchführung schwebend unwirksamer Kaufverträge eine Anteilsvereinigung eintrete und dies auch hinsichtlich weiterverkaufter Grundstücke gelte, wenn die Bedingung dieser Kaufverträge nicht eingetreten sei und die Kaufverträge mit den Dritten auch nicht umgesetzt worden seien.
  • FG Münster, 05.06.2012 - K 1667/09
    8 K 1667/09 GrE.
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